Kosten

Meine Tätigkeit rechne ich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab.

Die Kosten einer Erstberatung dürfen einen festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten, so dass eine Besprechung in jedem Fall mit überschaubaren Kosten verbunden ist.

Sollte sich aus unserem ersten Beratungsgespräch eine weitere Tätigkeit ergeben, informiere ich Sie über mögliche Kostenfolgen.

In vielen Fällen übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Vielleicht sind Sie auch bedürftig? Dann haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Noch immer Angst vor den Kosten?

Sprechen Sie mich bitte einfach an, wenn Sie Unklarheiten bei diesem für Sie wichtigen Thema haben.